

Basisförderung
Förderung des Einbaus von effizienten Heizungsanlagen sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Effizienzbonus
Effizienzbonus für effiziente, elektrisch angetriebene Wärmepumpen sowie für die anteiligen Kosten für Wärmepumpen bei bivalenten Kombi- und Kompaktgeräten.
Voraussetzung ist, dass Sie als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.

Geschwindigkeitsbonus
Klimageschwindigkeitsbonus für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit, wenn Sie:
1.1) Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicherheizung
oder
1.2) Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung austauschen
und
2.) die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt wird.

Einkommensbonus
Einkommensbonus für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit,
wenn Ihr Haushalts-Jahreseinkommen maximal unter 40.000 Euro liegt.
Einfamilienhaus (1 WE)

Max. förderfähige Kosten 30.000 €*
Beispielrechnung:
70 % entsprechen 21.000 €
55 % entsprechen 16.500 €
Zweifamilienhaus (2 WE)

Max. förderfähige Kosten 45.000 €*
Dreifamilienhaus (3 WE)
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Max. förderfähige Kosten 60.000 €*
* Die Fördersumme für Ihre Immobilie muss individuell berechnet werden.
PV-Anlage

Keine Mehrwertsteuer auf die PV-Anlage und smarte Steuerung.
Einzelmaßnahmen

15 % Zuschuss für die energetische Ertüchtigung Ihrer Immobilie.
Dämmung von oberster Geschossdecke, des Daches und/oder der Fassade.
Austausch der Fenster und/oder
(Haus-) Türen.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

5 % Zuschuss auf Einzelmaßnahmen.
Der iSFP wird bis zu 650 € staatlich gefördert.
