
Stand: 21.07.2026

Basisförderung
Förderung des Einbaus von effizienten Heizungsanlagen sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Die förderfähigen Kosten betragen 28.000 € und werden alle sechs Monate um 750 € reduziert:
01.02.2027 - 27.250 €
01.08.2027 - 26.500 €
01.02.2028 - 25.750 €
01.08.2028 - 25.000 €
01.02.2029 - 24.250 €
01.08.2029 - 23.500 €
01.02.2030 - 22.750 €
01.08.2030 - 22.000 €

Geschwindigkeitsbonus
Klimageschwindigkeitsbonus für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit.
Der Bonus beträgt 16 % der förderfähigen Gesamtkosten und reduziert sich halbjährlich um 4 %:
zum 01.02.2027 - 12 %
zum 01.08.2027 - 8 %
zum 01.02.2027 - 4 %
entfällt ab dem 01.08.2028

Einkommensbonus
Gestaffelter Einkommensbonus für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit. Bei einem bis zu versteuernden Einkommen (zvE) von
30.000 € - 40 %
40.000 € - 30 %
50.000 € - 10 %
Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das zvE rechnerisch einmalig um 10.000 € reduziert.
Einfamilienhaus (1 WE)

Zweifamilienhaus (2 WE)

Dreifamilienhaus (3 WE)
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Für die zweite bis sechste Wohneinheit (WE) erhöhen sich die förderfähigen Kosten um jeweils 15.000 € pro WE.
Ab der siebten WE erhöhen sich die förderfähigen Kosten um jeweils 8.000 € pro WE.
* Die Fördersumme für Ihre Immobilie muss individuell berechnet werden.
PV-Anlage

Keine Mehrwertsteuer auf die PV-Anlage und smarte Steuerung.
Einzelmaßnahmen

15 % Zuschuss für die energetische Ertüchtigung Ihrer Immobilie.
Dämmung der obersten Geschossdecke, des Daches und / oder der Fassade.
Austausch der Fenster und / oder
(Haus-) Türen.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

5 % Zuschuss auf Einzelmaßnahmen bei Investitionen größer 30.000 € bis zur maximalen jährlichen Fördersumme.
Der iSFP wird mit bis zu 650 € staatlich gefördert.
