

Basisförderung
Förderung des Einbaus von effizienten Heizungsanlagen sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Effizienzbonus
Effizienzbonus für effiziente, elektrisch angetriebene Wärmepumpen sowie für die anteiligen Kosten für Wärmepumpen bei bivalenten Kombi- und Kompaktgeräten.
Voraussetzung ist, dass Sie als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.

Geschwindigkeitsbonus
Klimageschwindigkeitsbonus für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit, wenn Sie:
1.1) Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen oder Nachtspeicherheizung austauschen
oder
1.2) Ihre mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen
und
2.) die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt wird.

Einkommensbonus
Einkommensbonus für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit,
wenn Ihr Haushalts-Jahreseinkommen maximal unter 40.000 € liegt.
Einfamilienhaus (1 WE)

Max. förderfähige Kosten 30.000 €*
Beispielrechnung:
70 % entsprechen 21.000 €
55 % entsprechen 16.500 €
Zweifamilienhaus (2 WE)

Max. förderfähige Kosten 45.000 €*
Dreifamilienhaus (3 WE)
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Max. förderfähige Kosten 60.000 €*
* Die Fördersumme für Ihre Immobilie muss individuell berechnet werden.
PV-Anlage

Keine Mehrwertsteuer auf die PV-Anlage und smarte Steuerung.
Einzelmaßnahmen

15 % Zuschuss für die energetische Ertüchtigung Ihrer Immobilie.
Dämmung der obersten Geschossdecke, des Daches und / oder der Fassade.
Austausch der Fenster und / oder
(Haus-) Türen.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

5 % Zuschuss auf Einzelmaßnahmen.
Der iSFP wird mit bis zu 650 € staatlich gefördert.
